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Winterreifenpflicht: Falsche Reifen können teuer werden

 

 

Seit 4. Dezember 2010 gilt die neue Winterreifenpflicht. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen seitdem nahezu alle Fahrzeuge - vom Zweirad bis zum PKW und LKW - bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.
Diese sind durch eine M+S-Kennzeichnung auf der Reifenseitenwand gekennzeichnet. Sommerreifen dürfen bei diesen Verhältnissen nicht auf die Straße.

Wir empfehlen deshalb, spätestens im Oktober auf Winterreifen zu wechseln. Denn wer im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet mit einem längeren Bremsweg sich und andere.